Unsere Leistungen

Auftragsmanagement

Nach einer ersten detaillierten Beratung und der Abstimmung der Vorgehensweise wählen Sie den Weg für die Übergabe der erforderlichen Unterlagen an uns selbst aus:

  • persönlich nach dem Beratungsgespräch oder
  • per E-Mail oder
  • per Fax oder
  • per Post

Danach erhalten Sie von uns umgehend eine Auftragsbestätigung und parallel dazu Ihr Schuldner die Mitteilung über unsere Beauftragung. Entsprechend der zwischen uns abgestimmten Verfahrensweise leiten wir die nötigen Schritte zum Forderungseinzug ein. Eingegangene Zahlungen überweisen wir Ihnen ebenso wie mit Ihnen abgestimmt. Nach Erreichen der Vollzahlung erhalten Sie von uns eine Abrechnungübersicht. Solange die Vollzahlung nicht erreicht ist, bleibt das Verfahren bei uns in Bearbeitung. Sollte von Ihnen in irgendeinem Stand des Verfahrens eventuell eine Einstellung gewünscht werden, so ist das gemäß unserer Vereinbarung natürlich möglich.

Zahlungseingänge kontrollieren / Mahnung erstellen

Übertragen Sie uns die Überprüfung der Zahlungseingänge zu den von Ihnen erstellten Rechnungen. Sie können Ihr Debitorenmanagement outsourcen. Wir erstellen und versenden erste Zahlungserinnerungen und /oder Mahnungen auf Ihrem Firmenbogen. Sollte Ihr Kunde nicht reagieren, wird in Absprache mit Ihnen der Forderungseinzug eingeleitet.

Außergerichtliches Inkasso / Forderungseinzug vor dem gerichtlichen Mahnverfahren

Der außergerichtliche Forderungseinzug ist unser Hauptziel, dadurch ersparen wir teure und zeitintensive Gerichtsverfahren. Die Forderung muss fällig sein. Wir recherchieren gezielt die finanziellen Verhältnisse Ihres Schuldners, sowie den Aufenthaltsort und prüfen für Sie die Erfolgsaussichten des Forderungseinzuges (Bonitätsprüfung). Wir mahnen Ihren Schuldner letztmalig außergerichtlich, zeigen ihm unsere Mandatierung an und fordern ihn zur Zahlung auf. Zahlt er nicht, nehmen wir telefonischen Kontakt mit ihm auf. Erfolgt auch dann keine Zahlung ist unsere Stärke der direkte, persönliche Kontakt zum Schuldner. Beim Vor-Ort Besuch machen wir uns ein umfassendes Bild der Situation und des Umfeldes des Schuldners. Damit ist es möglich, ihn effektiv in die Realisierung der Forderung einzubeziehen. Wir haben dabei immer vor Augen, dass der Schuldner Ihr Kunde ist und eventuell auch bleiben soll. Allerdings lassen wir keinen Zweifel daran, dass die Begleichung Ihrer Forderung höchste Priorität hat. Selbstverständlich handeln wir immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Gerichtliches Mahnverfahren

Wenn weder schriftliche Mahnungen, noch telefonische oder direkte Kontaktaufnahme den Schuldner dazu bewegen können, offene Rechnungen zu begleichen, dann leiten wir nach Absprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein. Reagiert der Schuldner auf die Zustellung eines Mahnbescheides nicht, so stellen wir Antrag auf Vollstreckungsbescheid und sorgen somit nach Ablauf einer 2 wöchigen Frist für eine Titulierung der Forderung. Aus diesem Titel kann 30 Jahre die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden. Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, geben wir nach Rücksprache mit Ihnen das streitige Verfahren an unsere Partneranwälte oder einen Anwalt Ihrer Wahl ab, welche den gerichtlichen Klageweg beschreiten und so den Titel, sprich ein Urteil erwirken.

Zwangsvollstreckung

Aus den erlangten Titeln beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung und Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners. Bleibt der Pfändungsversuch erfolglos, wird das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft eingeleitet. Es kommt zur Vermögensoffenbarung. Hieraus ergeben sich meist weitere Vollstreckungsmöglichkeiten, wie die Pfändung verschiedener Vermögenswerte z. B. Bankkonten, Lohn- und Rentenansprüche, Versicherungen oder die Immobiliarvollstreckung.

Titelüberwachung

Wenn die Zwangsvollstreckungen und Pfändungen ins Leere laufen, weil der Schuldner derzeit kein pfändbares Vermögen besitzt, müssen Sie Ihr Geld noch lange nicht abschreiben. Auf Ihren Wunsch können wir den gerichtlich erworbenen Titel weiterverfolgen. Und zwar in dem wir Ihren Schuldner bis zu 30 Jahre lang überwachen. So lange kann aus Titeln die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Sobald sich die finanzielle Lage des Schuldners bessert, leiten wir erneut die Vollstreckung ein. Mit der Titelüberwachung gehen Sie kein finanzielles Risiko ein, da wir das Kostenrisiko des Verfahrens tragen. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision. Zeitweilig nicht einziehbare Forderungen werden im Überwachungsverfahren kontinuierlich weiter verfolgt und können so oftmals noch nach Jahren erfolgreich bearbeitet werden.

Beratung zur firmeninternen Optimierung des Debitorenmanagements

Lassen Sie sich vor Ort über den Verlauf Ihres betriebsinternen Forderungsmanagements beraten. Gehen wir gemeinsam Ihre Abläufe, angepasst an Ihre Bedürfnisse, durch. Schon kleine Optimierungen können große Wirkung haben. Leidet ein Unternehmen unter Liquiditätsengpässen, sind bei genauer Betrachtung immer wieder ähnliche Mängel ursächlich. Hohe Außenstände über zu viele Tage, schleppendes Mahnwesen und die anhaltend schlechte Zahlungsmoral belasten die Liquidität von Unternehmen. Sie führen zu Zinsverlusten und verursachen Kosten. Für jedes Unternehmen ist es daher von großer Bedeutung, Außenstände möglichst schnell und ohne Verluste zu realisieren. Die Voraussetzung dafür ist ein effektives, auf die Erhaltung der Kundenbeziehung ausgerichtetes Mahnwesen. Viele Unternehmen scheuen sich davor, Kunden an Zahlungsverpflichtungen zu erinnern. Sie glauben, dass ein strenges Mahnverfahren Kunden verschrecken könnte. Jedoch ein professionelles Mahnwesen wird eher als Zeichen für ein gutes Management gewertet.

Kooperation mit Anwaltskanzlei

Die Kooperation mit der hiesigen Anwaltskanzlei Prauka & Partner garantiert in jedem Stadium des Verfahrens eine rechtssichere Bearbeitung. Notwendige gerichtliche Schritte werden selbstverständlich vorher mit Ihnen abgestimmt. Hierbei steht das Verhältnis von Erfolgsaussichten und Kostenrisiko immer im Vordergrund. Nach eingehender Beratung treffen Sie die Entscheidung.

Bonitätsprüfung

Durch eine Bonitätsprüfung Ihres Schuldners können Sie rechtzeitig entscheiden, ob die Verursachung weiterer Kosten wirtschaftlich sinnvoll ist. Ebenso wichtig ist die Prüfung eines potentiellen Kunden vor Eingehung einer geschäftlichen Beziehung.

Während der gesamten Abläufe der einzelnen Verfahren bleiben wir Ihr Ansprechpartner.